Europäische Charta für die
Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler und
regionaler Ebene
Bereits am 12.5.06 hat der
Hauptausschuss des Rates der Regionen und Gemeinden Europas (RGRE) die
„Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und
Männern auf lokaler Ebene“ angenommen.
Entwickelt wurde sie im Rahmen eines EU-Projektes des europäischen
RGRE unter Mitarbeit von Frauen und Männern aus 13
EU-Ländern. Aus Deutschland war u. a. Gabriele Wenner, Leiterin
des Frauenreferates der Stadt Frankfurt am Main beteiligt.
Ziel
ist, dass Europaweit möglichst viele Kommunen die Charta
unterzeichnen und damit ein Zeichen für ihr Engagement in der
Frauen- und Gleichstellungspolitik setzen. Auch in Deutschland
können wir die Charta als politisches Instrument für das Ziel
Gleichberechtigung nutzen.
Die Unterzeichnung
beinhaltet die öffentliche Anerkennung folgender Prinzipien:
1.
Gleichstellung als Grundrecht
2.
Bekämpfung von Diskriminierungen und Benachteiligungen
3.
Ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an
Entscheidungsprozessen
4.
Beseitigung von Geschlechterstereotypen
5.
Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten von
Kommunalparlamenten
6.
Aufstellung von Gleichstellungsaktionsplänen und Programmen
Die Unterzeichung
zieht die Aufstellung eines Gleichstellungsaktionsplans mit Zielen,
Prioritäten und einem Zeitplan nach sich. Die Kommune soll den
Plan zwei Jahre nach der Unterzeichnung fertig gestellt haben. Zur
Erarbeitung des Aktionsplans, sollen möglichst viele ExpertInnen
eingebunden werden. Der Plan ist ein Instrument zur systematischen
Herangehensweise an die tatsächliche Gleichstellung der
Geschlechter. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte spielen in diesem
Prozess eine zentrale Rolle, da sie gute Einblicke in die Problemlagen
und Zugang zu ExpertInnen haben.
Die Deutsche Sektion
des Rates der Gemeinden und Regionen Europas hat sich mit dem Text der
Charta befasst und dabei den Beschluss gefasst, die Charta zwar nicht
offiziell den Mitgliedern zur Zeichnung zu empfehlen, sie aber dennoch
rund zu senden und es denn Mitgliedern anheim zu stellen, ob sie die
Charta unterzeichnen bzw. in welcher Weise sie den Anliegen der Charta
nachkommen wollen.
D.h. in Deutschland
müssen engagierte PolitikerInnen und Frauen- und
Gleichstellungsbeauftragte entscheiden, ob sie die Charta auf
kommunaler Ebene aufgreifen und für die Diskussion über den
Stand der Gleichstellung vor Ort nutzen möchten.
Die
Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler
Frauenbüros und Gleichstellungsstellen und die Deutsche Sektion
des RGRE sammeln die Informationen darüber, welche Kommunen
bereits unterzeichnet haben.
Die Charta und die
Liste der Kommunen ist zu finden unter www.rgre.de, weitere
Informationen über das Projekt unter www.ccre.org.
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