BAG – Organisation und Struktur
In der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros (BAG) haben sich die weiblichen, hauptamtlichen, kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zusammengeschlossen, um die Interessen von Frauen auf Bundesebene zu vertreten, ein bundesweites Forum für frauenpolitische Diskussionen zu schaffen, den Erfahrungsaustausch und den Informationsfluss zwischen den Kolleginnen zu sichern und Fragen des eigenen Berufsstandes zu klären.
Bundessprecherinnen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft wird durch die Bundessprecherinnen öffentlich vertreten.
Die Bundessprecherinnen werden auf den Bundeskonferenzen für jeweils drei Jahre in einer Persönlichkeitswahl und nach dem Rotationsprinzip gewählt.
Sie vertreten die kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten auf Bundesebene, nehmen zu aktuellen Fragen und Ereignissen aus frauenpolitischer Sicht Stellung, halten Kontakt zu bundesweiten Verbänden, Institutionen und Parteien und bringen frauenpolitische Aspekte in deren Arbeit ein.
Bundeskonferenzen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) wählt und beschließt auf den Bundeskonferenzen.
Die Bundeskonferenz ist das frauenpolitische Diskussionsforum aller Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Sie findet im Abstand von 18 Monaten statt, fasst Beschlüsse auf der Grundlage von Anträgen und wählt die Sprecherinnen.
Anträge können stellen: Jede Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, die Landesarbeitsgemeinschaften und die Bundessprecherinnen.
Bundesgeschäftsstelle
Die Bundesgeschäftsstelle unterstützt die Arbeit der Bundessprecherinnen und organisiert Bundeskonferenzen und Fachtagungen.
Sie wurde vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit April 2000 für drei Jahre finanziert. Seit dem 01.04.2003 finanziert sich die Geschäftsstelle auf der Basis von Serviceleistungen, Beiträgen der Kommunen sowie Projektmitteln.
Rede von Bundesministerin Dr. Christine Bergmann zur Eröffnung der BAG-Geschäftsstelle am 4. Juli 2000.
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