BAG - Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros  




  14. Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

"Starke Töne für die Frauenpolitik im neuen Jahrtausend!"

15. – 18. Oktober 2000, Freiburg im Breisgau, Konzerthaus


Bericht der Bundessprecherinnen

Arbeitsergebnisse: Die 14. Bundeskonferenz verabschiedete eine

Programm


Bericht der Bundessprecherinnen
 
Rede der Bundessprecherinnen Dr. Marion Vogel und Silke Tödter auf der 14. Bundeskonferenz vom 15. - 18. Oktober 2000 in Freiburg
(gekürzte Fassung)

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen ist inzwischen eine maßgebliche und ernst genommene Lobby für Frauen in der BRD. Die Heranziehung von Bundessprecherinnen zu Hearings bei Gesetzesänderungen und anderen Vorhaben des Bundes sind ein Beleg dafür. Nicht selten sind die Bundessprecherinnen während solcher Anhörungen die einzigen Vertreterinnen feministischer Positionen und stellen so einen wichtigen außerparlamentarischen Faktor dar.

Die basisdemokratischen Organisationsstrukturen der BAG sind beispielhaft. Die vielfältigen Diskussionen um interne Strukturen, Wahlmodi und Satzungsfragen sind ein Beleg für die Lebendigkeit und Beweglichkeit dieses frauenpolitischen Netzwerkes.

Durch die autonomen Meinungsbildungsprozesse ist es möglich, einen systemkritischen Blick auf die eigene Arbeit und die Institution Öffentlicher Dienst zu bewahren, einer Vereinnahmung durch die Verwaltung zu entgehen und eine progressive politische Rolle einzunehmen.

Die Bundeskonferenzen sind inzwischen fachlich herausragende und frauenpolitisch führende Foren, auf denen neben Informations- und Erfahrungsaustausch auch fachliche Weiterbildung und Reflexion der eigenen Arbeit auf höchstem Niveau stattfindet.

Die Teilnahme von Fachfrauen aus anderen Bereichen und die Organisation von Fachtagungen in Kooperation mit anderen Institutionen und Verbänden stellen produktive Formen der bundesweiten Vernetzung frauenpolitisch relevanter Kräfte dar, dienen der Gewinnung neuer Bündnispartnerinnen und zielen auf die Verankerung frauenpolitischer Positionen in der Arbeit anderer Gremien und Organisationen.

Wir Bundessprecherinnen wollen heute bilanzieren, was wir erreicht haben, wie die Ausgangssituation war, wie wir vorgegangen sind und was aus unserer Sicht in den nächsten Jahren getan werden muss, um die Schlagkraft der Bundesarbeitsgemeinschaft auszubauen und ihre frauenpolitische Präsenz zu erhöhen. Zunächst wollen wir die Erfolge unserer gemeinsamen Arbeit darstellen.

Eröffnung der Bundesgeschäftsstelle

Am 4. Juli 2000 konnte unsere Bundesgeschäftsstelle in Anwesenheit der Bundesfrauenministerin, Frau Dr. Christine Bergmann und vieler Gäste in den Räumen des Gründerinnenzentrums "Weiberwirtschaft" in Berlin eröffnet werden. Damit verfügen wir erstmals über eine professionelle Arbeitsstruktur, die es ermöglicht, das im Grunde ehrenamtlich arbeitende Sprecherinnengremium zu entlasten.
Gleichzeitig wird damit eine alte Forderung erfüllt, die schon 1988 auf der 5. Bundeskonferenz in Berlin unter Beteiligung von 150 Gleichstellungsbeauftragten erhoben wurde. Bereits damals wurde die Notwendigkeit einer bundesweiten Geschäftsstelle zur Vernetzung der kommunalen Frauenbeauftragten und ihrer Kooperationspartnerinnen und zur Unterstützung der Arbeit der Sprecherinnen erkannt.
Es sollte jedoch noch 12 Jahre dauern, bis wir endlich die Einrichtung einer Bundesgeschäftsstelle für kommunale Frauenbüros und Gleichstellungsstellen feiern konnten.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert die Geschäftsstelle zunächst für drei Jahre. Einstimmig entschieden wir uns für Frau Christine Weiß aus Berlin als Geschäftsführerin. Dass es trotz aller Hindernisse gelungen ist, die Geschäftsstelle am 04. Juli diesen Jahres zu eröffnen, ist in großem Maße auch ihrem persönlichen Einsatz zu verdanken.

Die Bundesfrauenministerin Dr. Christine Bergmann äußerste in ihrer Eröffnungsrede den Wunsch, mit der Existenz der Bundesgeschäftsstelle mehr frauenpolitische Präsenz und verstärkte Zusammenarbeit herzustellen. Diese Absichtserklärung wird sich daran messen lassen müssen, ob es gelingt, die Arbeit der Bundesgeschäftsstelle dauerhaft finanziell abzusichern, um nicht am Ende des Jahres 2002 erneut an dem Punkt zu stehen, an dem die BAG nach der Schließung der Vernetzungsstelle 1996 schon einmal gestanden hat.

Netzwerke nutzen und ausbauen

Ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu neuen BAG-Strukturen waren die Arbeitstreffen zwischen Sprecherinnen der Bundesarbeitsgemeinschaft und den Landesarbeitsgemeinschaften. Damit sind Veränderungen begonnen worden, die es erlauben, die Kolleginnen vor Ort und die Landesarbeitsgemeinschaften in die Entscheidungen des Sprecherinnengremiums einzubinden, auch zwischen den Bundeskonferenzen Absprachen zu treffen und Austausch zu organisieren und die Arbeitsergebnisse einzelner Landesarbeitsgemeinschaften für die bundespolitische Präsenz der Bundesarbeitsgemeinschaft zu nutzen.

Mit der Bildung von Expertinnenarbeitsgruppen zu bundespoltisch wichtigen Themen wurde zudem eine ausgesprochen produktive Form der Arbeitsteilung gefunden, die inhaltlich-thematische Konzentration und Einbeziehung von Fachwissen aus dem gesamten Bundesgebiet ermöglicht.

Arbeitsschwerpunkte der Bundessprecherinnen

Unter dem Stichwort "Existenzsicherung von Frauen" wurde u.a. zur Rentenreform und zur Existenzgründung von Frauen gearbeitet. Das Thema Rente wurde schon von dem in Rostock gewählten Sprecherinnenteam aufgegriffen. Im Herbst 1998 riefen sie unter dem Titel "Frauen fordern ihre Rechte ein" zu einer bundesweiten Unterschriftenaktion auf, die von den niedersächsischen Frauenbeauftragten initiiert worden war.

Am 17.12.1998 wurden dem Arbeitsminister Walter Riester persönlich von den BAG-Sprecherinnen Ingeborg Heinze und Silke Tödter über 10.000 Unterschriften übergeben. Forderungen der Rentenaktion waren eigenständige Alterssicherung von Frauen, Rücknahme der Rentenreform 92 und 99, Anrechnung von 3 Jahren Kindererziehung bei gleichzeitiger Berufstätigkeit auch für Geburten vor 1992 und Sozialversicherungspflicht für alle Beschäftigten.

Das Thema "Existenzgründung von Frauen" und die Forderung nach bundesweitem Risikokapital spielten in mehreren Gesprächen mit der Bundesanstalt für Arbeit und mit der Ministerin für Wirtschaft und Technologie, Frau Hammers-Strizek, eine Rolle. Ergebnis ist das Bundesprojekt "Neues Startgeld". Hier können ExistenzgründerInnen seit 1999 ohne Eigenkapital bis 100.000 DM Kredit aufnehmen, den sie erst in 10 Jahren zurückzahlen müssen.

Das zweite große Thema, dem wir uns widmeten, zieht sich wie ein roter Faden durch alle bisherigen Bundeskonferenzen: "Gewalt gegen Frauen". Eine in diesem Zusammenhang von uns immer wieder aufgestellte Forderung scheint im neuen Gewaltschutzgesetz endlich Umsetzung zu finden: "Gewalttätige Ehemänner raus aus der Ehewohnung!". Die BAG-Expertinnenarbeitsgruppe hat eine fachkompetente Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf erarbeitet und in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingebracht.

Mit dem Thema "Arbeitszeitflexilibierung" auf dem frauenpolitischen Prüfstand wurde ein drittes Thema behandelt. Dazu nahm mit Silke Tödter eine der Bundessprecherinnen seit 1998 den Sitz im Beirat des ÖTV-Projektes "Neue Zeitpraxis" wahr.

Neben dieser inhaltlich-thematischen Arbeit nahmen die Sprecherinnen zu unterschiedlichsten bundesfrauenpolitischen Themen Stellung, so zum Familienlastenausgleich, Frauenfördergesetz für die Privatwirtschaft, Erziehungsgeldgesetz, Rechtsanspruch auf Teilzeit in der Privatwirtschaft, Erhalt der TOP 2001, Schwangerschaftskonfliktberatung ohne Beratungsschein und paritätische Besetzung der Zuwanderungskommission.

Eine Fachtagung zum Berufsbild der kommunalen Frauenbeauftragte und zu verschiedenen landesgesetzlichen Regelungen ihrer Tätigkeit ist für das Jahr 2001 in Kooperation mit der Bundeszentrale für politische Bildung geplant.

Organisationsentwicklung

Als wir im April 1999 unsere Tätigkeit als Bundessprecherinnen aufnahmen, standen wir vor einer in mehrfacher Hinsicht nicht einfachen Situation:

Die Schließung der Vernetzungsstelle im Januar 1997 hatte für die Bundesarbeitsgemeinschaft ausgesprochen negative Folgen, die noch immer nachwirkten. So musste der gesamte Informationsfluss zwischen den Kolleginnen, den Landesarbeitsgemeinschaften und den Bundessprecherinnen neu organisiert werden. Die Unterstützung der Sprecherinnentätigkeit durch die Vernetzungsstelle fiel weg. Kontakte zu bundesweiten Organisationen, Parteien, Verbänden und Gruppen mussten neu organisiert werden. Die Kontinuität, die durch die ständige Ansprechbarkeit der Vernetzungsstelle garantiert war, musste auf andere Weise sichergestellt werden. Dieser Reorganisationsprozess hatte zwar begonnen, war aber noch lange nicht abgeschlossen.

Für die neue Sprecherinnengruppe ergab sich damit folgendes Bild: Das Verhältnis zwischen einzelnen LAGen schien punktuell deutlich gestört. Dem Sprecherinnengremium wurde zumindest von zwei LAGen klares Misstrauen entgegengebracht. Der Informationsfluss zwischen BAG und LAGen funktionierte nicht reibungslos. Die durch die Schließung der Vernetzungsstelle entstandene Lücke war noch nicht wieder geschlossen worden. Die nicht statt gefundene Bundeskonferenz hatte Unzufriedenheit bei vielen Kolleginnen ausgelöst. Eine bundesweite frauenpolitische Diskussion unter den Kolleginnen fehlte. Seitens der LAGen und der Kolleginnen existierte keine thematisch-inhaltliche Orientierung für die Tätigkeit der neuen Sprecherinnengruppe. Eine frauenpolitische Standortbestimmung, die nach dem Regierungswechsel in Bonn, den damit verbundenen Erwartungen und den zu erwartenden Auswirkungen auf die Arbeit der BAG notwendig gewesen wäre, hatte nicht stattgefunden.

Hinzu kam eine Atmosphäre, in der trotz permanenter verbaler Zustimmung zur Notwendigkeit von Frauenförderung den kommunalen Frauenbeauftragten der Wind kräftig ins Gesicht blies und manches Vorhaben, das im Wahlkampf als frauenpolitischer Tiger los gesprungen war, auf dem Weg der Umsetzung als Bettvorleger zu landen drohte. Gender Mainstreaming war als neues Modewort zwar in aller Munde, die Zahl der Frauenbüros und Gleichstellungsstellen hatte in den letzten Jahren weiter rasant zugenommen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die institutionelle Gleichstellungsarbeit waren zumindest auf dem Papier stetig verbessert worden, dennoch mussten sich die Kolleginnen in vielen Kommunen mit massiven Haushaltsstreichungen, Stelleneinsparungen, Heruntergruppierungen und immer stärkeren Reglementierungen ihres Handelns auseinandersetzen. Erscheinungen, die auch vor den Bundessprecherinnen nicht halt machten.

Selbst langjährige Kolleginnen mit personell und finanziell gut ausgestatteten Büros mussten plötzlich Diskussionen um Reisekosten und die Sinnhaftigkeit ihrer Tätigkeit für die BAG führen.
Frauenpoltik scheint sich also zunehmend in einem Spannungsfeld zwischen offener verbaler Zustimmung und massiver praktischer Verhinderung mit unterschiedlichsten Strategien zu bewegen. Begleitet und ergänzt wird das Ganze noch durch öffentliches Infragestellen der Notwendigkeit und Effektivität institutioneller Frauenpolitik durch gewerkschaftliche Frauengruppen.

Gleichzeitig erforderten die verschiedenen Vorhaben der Bundesregierung mit frauenpolitischer Relevanz, wie die Rentenreform, der nationalen Aktionsplan gegen häusliche Gewalt, das angekündigte Gewaltschutzgesetz, das Aktionsprogramm "Frau und Beruf" offensive Pressearbeit, differenzierte Stellungnahmen und intensive fachliche Mitarbeit in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen.

Aufgaben der Bundessprecherinnen

In den zum Teil heftigen Debatten ging es immer wieder auch um die Frage, welche Aufgaben wir als Bundessprecherinen zu erfüllen haben, welche Erwartungen wir selbst an unsere Tätigkeit und unsere eigene Leistung stellen, welche Rollen wir auf Grund unserer Fähigkeiten ausfüllen können und ausfüllen wollen, welche Erwartungen von außen an uns gestellt werden und welche Aufgaben angesichts der Bedingungen und Strukturen unter denen BAG-Sprecherinnen ihr Amt ausüben müssen, überhaupt erfüllt werden können.

Auf der einen Seite sind die Ansprüche enorm hoch und absolut professionell, auf der anderen Seite fehlen die dafür notwendigen Strukturen. Dies hat nicht nur permanenten Zeitdruck zur Folge, sondern bedeutet stetige Überforderung bei gleichzeitiger Unzufriedenheit mit der eigenen Leistung und Kritik von den Kolleginnen.

Deshalb rückten wir zunächst jene Aufgaben in den Vordergrund, die zu Veränderungen der Arbeitsstrukturen führen würden. Neben der Organisation der Bundeskonferenz waren dies vor allem die Einrichtung der Bundesgeschäftsstelle, die Wiederbelebung des 1996 gegründeten Vereins zur Förderung der Vernetzungsstelle und eine stärkere Einbeziehung der Landesarbeitsgemeinschaften und ihrer Sprecherinnen in die Arbeit der BAG.

Angesichts der bereits beschriebenen frauenpolitischen Atmosphäre war es aus unserer Sicht in besonderem Maße wichtig, das politische Profil und die Außenwirkung der BAG zu stärken.

Gespräche mit den frauenpolitischen Sprecherinnen der Bundestagsfraktionen von SPD, FDP, CDU und PDS haben inzwischen stattgefunden. Sie sind durchweg sehr produktiv verlaufen und haben zur Verabredung fester Kontakte, gegenseitiger Information und Einbeziehung geführt. Das Gespräch mit Bündnis 90/ Die Grünen steht noch aus.

Als besonders produktiv für die Weiterarbeit erwies sich der Beschluss, BAG-Expertinnenarbeitsgruppen zu folgenden Themen zu bilden Gewalt gegen Frauen, Arbeitsmarkt-politik, Sozialpolitik, Gesundheitspolitik und Frauen im Strafvollzug. Die Verantwortung für die Arbeitsgruppen wurde in die Hände einzelner LAG-Sprecherinnen gelegt. Je eine Bundessprecherin wurde als Ansprechpartnerin für eine BAG-Expertinnenarbeitsgruppe benannt. Die Landesarbeitsgemeinschaften waren aufgefordert aus ihren Reihen Fachfrauen zu benennen.

Auftrag der BAG-Arbeitsgruppen war die Formulierung frauenpolitischer Grundsatzpapiere, die mehrere Ziele verfolgten. Von den Bundessprecherinnen sollten sie zur Verstärkung ihrer Öffentlichkeits- und Pressearbeit genutzt werden können und als Grundlage für die Formulierung von Stellungnahmen dienen, vor allem aber sollten sie im Hinblick auf die Bundeskonferenz zur Formulierung von Leitanträgen führen. Zusätzlich sollten sie den Kolleginnen in den Kommunen eine Orientierung für die tägliche Arbeit bieten.

Auf dem zweiten Treffen der LAG- und BAG-Sprecherinnen im Mai diesen Jahres in Berlin wurde über den Stand der Arbeitsgruppen informiert und erneut über zukünftige Formen der Zusammenarbeit beraten. Ob und in welcher Form die Arbeitsgruppen fortgeführt werden sollten, blieb offen. Dass sie äußerst produktiv sein konnten, verdeutlichten die Berichte der Landesarbeitsgemeinschaften über ihre Erfahrungen mit solchen Arbeits- und Beteiligungsformen. Ihre enorm entlastende Wirkung für die Arbeit der Bundessprecherinnen zeigte sich insbesondere in den durch die Arbeitsgruppen erarbeiteten Stellungnahmen zum Referentenentwurf eines neuen Gewaltschutzgesetzes, zum Bundeserziehungsgeldgesetz, zur Rentenreform und zum § 19 des Ausländergesetzes.

Die Bundessprecherinnen können unmöglich gleichzeitig Repräsentantinnen der BAG, Strateginnen und Expertinnen mit detailliertem Fachwissen auf den unterschiedlichsten Gebieten sein und als solche in den verschiedensten Arbeitsgremien wirken. Dafür bedarf es möglicherweise anderer Vertretungsstrukturen. Gleichzeitig brauchen sie, wenn sie eine wirkungsvolle und strategisch durchdachte Öffentlichkeitsarbeit leisten sollen, differenzierte fachliche Zuarbeit.

Das jetzige Sprecherinnenteam hat in den zurückliegenden 18 Monaten den Weg in neue Strukturen eingeschlagen. Wir haben die Bundesgeschäftsstelle eingerichtet, neue Beteiligungsformen der LAGs erprobt und Expertinnen-Arbeitsgruppen gebildet. Diesen Weg gilt es weiter zu beschreiten.

Ein Antrag der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit den LAGs zur Weiterentwicklung unserer Arbeitsstrukturen liegt vor. Die LAGs haben diesen Antrag auf dem letzten gemeinsamen Arbeitstreffen BAG/LAG in Berlin-Spandau unterstützt. Die neu ausgetesteten Beteiligungsformen und Arbeitsstrukturen haben uns gezeigt, dass es wichtig ist, sich als Bundessprecherinnengremium zu positionieren, das Selbstverständnis von Fachfrau – Strategin – Lobbyistin im Spannungsfeld von Anspruch und Leistbarkeit zu diskutieren. Dabei ist es notwendig, das Fachwissen von Kolleginnen einzubinden und Vertretungsstrukturen zur Teilnahme an Hearings- und Gesetzesanhörungen zu entwickeln.

Der Erhalt der Bundesgeschäftsstelle ist unser vordringliches Ziel. Zähe Verhandlungen mit dem Bundesministerium bzw. Bundesfrauenministerin Dr. Bergmann sind zu führen, die ja eine Option zur Weiterfinanzierung offen gehalten und bei der Eröffnung der Bundesgeschäftsstelle die Wichtigkeit der BAG herausgestellt hat.

Aus den Erfahrungen einer dreijährigen Sprecherinnentätigkeit wird nach mehreren Rücktritten von Kolleginnen, längerem Ausfall durch Krankheit und Fehlen wegen nicht genehmigter Dienstreisen auch die Frage zu stellen sein, ob es für das Amt der Bundessprecherinnen eines Anforderungsprofils bedarf. Das wird Kritierien persönlicher Eignung ebenso beinhalten müssen, wie Aspekte der personellen und finanziellen Büroausstattung. In jedem Fall aber muss klar sein, dass ein solches Amt einen enormen Zeit- und Kraftaufwand bedeutet und regelmäßige Anwesentheit bei den Sprecherinnensitzungen eine Mindestanforderung ist, um an Diskussionsprozessen teilzuhaben und die Arbeit auf mehrere Schultern verteilen zu können. Aufgaben, die das neue Sprecherinnengremium zu lösen hat. Ein gutes Zusammenspiel von LAGen und BAG ist dabei besonders wichtig, denn die BAG vertritt die Interessen der einzelnen Kolleginnen und der Landesarbeitsgemeinschaften auf Bundesebene.

Wie die Ministerin für Frauen, Arbeit und Soziales am 10.10.2000 auf der Internationalen Frauenkonferenz "Frauen verändern die Macht" auf der Expo Hannover deutlich sagte: wir Frauen haben auch in der Vergangenheit nichts geschenkt bekommen, weder das Wahlrecht noch den Anspruch auf Gleichberechtigung in der Verfassung. Alles mußten wir uns erkämpfen und das wird so bleiben.

Also liebe Kolleginnen, vieles haben wir erreicht. Lasst uns daran anknüpfen und für das neue Jahrtausend "starke, frauenpolitische Töne" anschlagen und mit Power und Biss, und manchmal auch charmant, unsere Rechte weiter erkämpfen.



Anstiftung zur Geschlechtergerechtigkeit
Visionen werden zu Strategien

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Die 14. Bundeskonferenz hat sich eingehend mit ihren frauenpolitischen Standpunkten und der Entwicklung von Visionen zum Thema Geschlechtergerechtigkeit befasst. Der Diskussionsprozess wurde angestoßen und die Ergebnisse in einem Thesenpapier zusammengefasst. Die Bundeskonferenz will diesen Katalog als Grundlage für weitere Überlegungen zur Fortentwicklung der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) nutzen.

  1. Die Geschlechterfrage ist eine zentrale Gesellschaftsfrage. Ihre Beantwortung löst andere soziale, ökonomische und kulturelle Fragen. Die Verantwortung dafür liegt bei allen Frauen und Männern gleichermaßen.
     
  2. Wir, die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG), fordern die Bundesregierung auf, Bedingungen zu schaffen, die es allen Frauen und Männern möglich machen, gleichberechtigt an Erwerbsarbeit, Familienarbeit, Einkommen, politischer und wirtschaftlicher Macht teilzuhaben.
     
  3. Wir brauchen nachhaltiges und vorsorgendes Wirtschaften und eine neue Bewertung von Arbeit. Eine neue Arbeitskultur schafft auch eine neue Lebenskultur für Frauen und Männer.
     
  4. Eine wesentliche Aufgabe der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ist die Stärkung der Bundesarbeitsgemeinschaft als politische Kraft. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Bundesarbeitsgemeinschaft an allen frauenpolitischen Vorhaben und Maßnahmen zu beteiligen.
     
  5. Anknüpfend an die Geschichte der Frauenbewegung werden feministische Utopien weiter entwickelt.
     
  6. Die kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind eine eigenständige politische Kraft. Die Bedeutung ihres Auftrages ergibt sich aus Artikel 3 des Grundgesetzes. Dem muß durch bundeseinheitliche umfassende Rechte und Kompetenzen in den Landesgesetzen entsprochen werden. Hier werden auch personelle und finanzielle Standards zur Ausstattung der Frauenbüros/Gleichstellungsstellen festgelegt.
     
  7. Die Bundesarbeitsgemeinschaft fordert die Bundesregierung auf, ein entsprechendes Rahmengesetz mit einheitlichen Regelungen zu entwickeln. Dazu ist eine vergleichende Untersuchung der Landesgleichstellungsgesetze und anderer Regelungen, die die kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen tangieren, erforderlich.
     
  8. Gender Mainstreaming ist ein Instrument neben anderen unverzichtbaren Instrumenten der Gleichstellungspolitik. Gender Mainstreaming setzt die Forderung um, Frauen- und Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe zu betrachten. Frauen- und Gleichstellungspolitik wird als umfassende und umgreifende politische Gemeinschaftsaufgabe explizit benannt.
     
  9. Der Bund ist verpflichtet, im Rahmen der EU-Vorgaben für Gender Mainstreaming die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu schaffen. Diese gelingt nur dann, wenn zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
     
  10. Standards und Kriterien für Gender Mainstreaming und für ein Gleichstellungscontrolling müssen auf der Steuerungsebene entwickelt werden. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind als Expertinnen und Beraterinnen bei der Konzepterstellung und Umsetzung zu beteiligen.
     

Freiburg im Breisgau, den 18. Oktober 2000

 


Resolution zu Gender Mainstreaming

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Präambel:

Gender Mainstreaming setzt die Forderung um, Frauen- und Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe zu betrachten. Frauen- und Gleichstellungspolitik wird als umfassende und übergreifende politische Gemeinschaftsaufgabe explizit benannt.

  1. Gender Mainstreaming ist ein Instrument neben anderen unverzichtbaren Instrumenten der Gleichstellungspolitik.
     
  2. Die Umsetzung erfordert
     
    • Einen Top-down-Ansatz, der von der Verwaltungsspitze und Politik vorgegeben und forciert wird
    • die Integration des Gender Mainstreaming Prinzips in Verwaltungs-(reform)prozesse
    • eine Gender-Prüfung bei politischen Entscheidungen
    • eine gemeinschaftliche Verantwortung in allen Verwaltungs- und Politik-Bereichen

     
  3. Gender Mainstreaming gelingt nur dann, wenn zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
     
  4. Auf der Steuerungsebene werden Standards und Kriterien für Gender Mainstreaming sowie ein Gleichstellungscontrolling entwickelt. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen.
     
  5. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind als Expertinnen und Beraterinnen bei Konzepterstellung und Umsetzung einzubeziehen.
     
  6. Gender Mainstreaming erfordert den Aufbau einer klaren Struktur und klare Verantwortlichkeiten, um Umsetzung und Koordinierung zu sichern.
     
  7. Kommunale Spitzenverbände werden aufgefordet, Empfehlungen für die Implementierung von Gender Mainstreaming an ihre Mitglieder auszusprechen.
     
  8. Die Vergabe von öffentlichen Mitteln wird an Gender Mainstreaming gekoppelt.
     
  9. Alle personenbezogenen Daten werden nach Geschlecht differenziert erhoben und ausgewertet.
     
  10. Der Bund wird aufgefordert, über den Gender Mainstreaming Ansatz zu informieren. Die Bundesregierung startet ab 01.01.2001 eine Öffentlichkeitskampagne zum Gender Mainstreaming.
     
  11. Zur Sensibilisierung von Führungskräften und anderen Verantwortlichen wird ein Konzept für Gender-Trainings entwickelt und TrainerInnen werden ausgebildet.
     
  12. Der Bund ist verpflichtet, im Rahmen der EU-Vorgaben für Gender Mainstreaming die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu schaffen. Die Umsetzung von Gender Mainstreaming im Rahmen von EU-Strukturpolitik erfordert
     
    • Beteiligung der Bundesarbeitsgemeinschaft im Bundesbeirat Ziel 3
    • Beteiligung der Bundesarbeitsgemeinschaft im Begleitauschuß "Equal"
    • Beteiligung der Landesarbeitsgemeinschaften in den Landesbeiräten Ziel 1 und 2
    • Beteiligung der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den regionalen Beiräten.

     
  13. Das Bundesfrauenministerium wird gebeten, eine Fachtagung für kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zum Thema Gender Mainstreaming im EU Förderprogramm durchzuführen. Dort werden Checklisten und Handreichungen gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft erarbeitet.
     
Freiburg im Breisgau, den 18. Oktober 2000



Programm

 
Sonntag, 15. Oktober 2000
19.30 Empfang für die kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten durch die Stadt Freiburg im Historischen Kaufhaus, Münsterplatz
   
Montag, 16. Oktober 2000
9.30 Eröffnung der Bundeskonferenz
Begrüßung: Ursula Knöpfle, Frauenbeauftragte der Stadt Freiburg
  Grußwort: Dr. Rolf Böhme, Oberbürgermeister der Stadt Freiburg
10.00 "Machtspielereien... Gedanken zur Frauenförderung"
Prof. Dr. Elisabeth Cheauré, Freiburg
10.30 "Starke Töne für die Frauenpolitik im neuen Jahrtausend"
Rede der Bundessprecherinnen
14.30 Antragsverfahren (nicht öffentlich)
- offenes Ende -
   
Dienstag, 17. Oktober 2000
9.00 FORUM I
Gender Mainstreaming
Impulsreferat: Dr. Barbara Stiegler, Frankfurt a.M.
9.00 FORUM II
Kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte als eigenständige politische Kraft
Impulsreferat: Ulrike Vieten, Hamburg
9.00 FORUM III
Visionen, Strategien und neue Wege für die Frauenpolitik im neuen Jahrtausend
Impulsreferat: Dr. Mechtild Jansen, Köln
14.30 Reflexion "2+2=5"
Kabarett mit Hilde Wackerhagen, Frankfurt a.M.
   
Mittwoch, 18. Oktober 2000
9.00 Wahl der neuen Bundessprecherinnen und des nächsten Tagungsortes
11.00 Diskussion und Verabschiedung der Thesen für ein frauenpolitisches Leitbild (aus den Foren I,II,II)
13.00 "Haste Töne"
Saxophon-Quartett, Freiburg
13.30 Präsentation und Übergabe Frauenpolitischen Leitbilds für das neue Jahrtausend an Frau Dr. Marion Thielenhaus, BMFSFJ
14.30 Ende der Bundeskonferenz