14. Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
"Starke Töne für die Frauenpolitik im neuen Jahrtausend!"
15. – 18. Oktober 2000, Freiburg im Breisgau, Konzerthaus
Bericht der Bundessprecherinnen
Arbeitsergebnisse:
Die 14. Bundeskonferenz verabschiedete eine
Programm
Bericht der Bundessprecherinnen Rede der Bundessprecherinnen Dr. Marion Vogel und Silke Tödter auf der 14. Bundeskonferenz
vom 15. - 18. Oktober 2000 in Freiburg (gekürzte Fassung)
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Die
Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und
Gleichstellungsstellen ist inzwischen eine maßgebliche und ernst
genommene Lobby für Frauen in der BRD. Die Heranziehung von
Bundessprecherinnen zu Hearings bei Gesetzesänderungen und anderen
Vorhaben des Bundes sind ein Beleg dafür. Nicht selten sind die
Bundessprecherinnen während solcher Anhörungen die einzigen
Vertreterinnen feministischer Positionen und stellen so einen wichtigen
außerparlamentarischen Faktor dar.
Die basisdemokratischen
Organisationsstrukturen der BAG sind beispielhaft. Die vielfältigen
Diskussionen um interne Strukturen, Wahlmodi und Satzungsfragen sind
ein Beleg für die Lebendigkeit und Beweglichkeit dieses
frauenpolitischen Netzwerkes.
Durch die autonomen
Meinungsbildungsprozesse ist es möglich, einen systemkritischen Blick
auf die eigene Arbeit und die Institution Öffentlicher Dienst zu
bewahren, einer Vereinnahmung durch die Verwaltung zu entgehen und eine
progressive politische Rolle einzunehmen.
Die Bundeskonferenzen sind
inzwischen fachlich herausragende und frauenpolitisch führende Foren,
auf denen neben Informations- und Erfahrungsaustausch auch fachliche
Weiterbildung und Reflexion der eigenen Arbeit auf höchstem Niveau
stattfindet.
Die Teilnahme von
Fachfrauen aus anderen Bereichen und die Organisation von Fachtagungen
in Kooperation mit anderen Institutionen und Verbänden stellen
produktive Formen der bundesweiten Vernetzung frauenpolitisch
relevanter Kräfte dar, dienen der Gewinnung neuer Bündnispartnerinnen
und zielen auf die Verankerung frauenpolitischer Positionen in der
Arbeit anderer Gremien und Organisationen.
Wir Bundessprecherinnen
wollen heute bilanzieren, was wir erreicht haben, wie die
Ausgangssituation war, wie wir vorgegangen sind und was aus unserer
Sicht in den nächsten Jahren getan werden muss, um die Schlagkraft der
Bundesarbeitsgemeinschaft auszubauen und ihre frauenpolitische Präsenz
zu erhöhen. Zunächst wollen wir die Erfolge unserer gemeinsamen Arbeit
darstellen.
Eröffnung der Bundesgeschäftsstelle
Am
4. Juli 2000 konnte unsere Bundesgeschäftsstelle in Anwesenheit der
Bundesfrauenministerin, Frau Dr. Christine Bergmann und vieler Gäste in
den Räumen des Gründerinnenzentrums "Weiberwirtschaft" in Berlin
eröffnet werden. Damit verfügen wir erstmals über eine professionelle
Arbeitsstruktur, die es ermöglicht, das im Grunde ehrenamtlich
arbeitende Sprecherinnengremium zu entlasten. Gleichzeitig wird
damit eine alte Forderung erfüllt, die schon 1988 auf der 5.
Bundeskonferenz in Berlin unter Beteiligung von 150
Gleichstellungsbeauftragten erhoben wurde. Bereits damals wurde die
Notwendigkeit einer bundesweiten Geschäftsstelle zur Vernetzung der
kommunalen Frauenbeauftragten und ihrer Kooperationspartnerinnen und
zur Unterstützung der Arbeit der Sprecherinnen erkannt. Es sollte
jedoch noch 12 Jahre dauern, bis wir endlich die Einrichtung einer
Bundesgeschäftsstelle für kommunale Frauenbüros und
Gleichstellungsstellen feiern konnten.
Das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert die Geschäftsstelle
zunächst für drei Jahre. Einstimmig entschieden wir uns für Frau
Christine Weiß aus Berlin als Geschäftsführerin. Dass es trotz aller
Hindernisse gelungen ist, die Geschäftsstelle am 04. Juli diesen Jahres
zu eröffnen, ist in großem Maße auch ihrem persönlichen Einsatz zu
verdanken.
Die Bundesfrauenministerin
Dr. Christine Bergmann äußerste in ihrer Eröffnungsrede den Wunsch, mit
der Existenz der Bundesgeschäftsstelle mehr frauenpolitische Präsenz
und verstärkte Zusammenarbeit herzustellen. Diese Absichtserklärung
wird sich daran messen lassen müssen, ob es gelingt, die Arbeit der
Bundesgeschäftsstelle dauerhaft finanziell abzusichern, um nicht am
Ende des Jahres 2002 erneut an dem Punkt zu stehen, an dem die BAG nach
der Schließung der Vernetzungsstelle 1996 schon einmal gestanden hat.
Netzwerke nutzen und ausbauen
Ein
weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu neuen BAG-Strukturen
waren die Arbeitstreffen zwischen Sprecherinnen der
Bundesarbeitsgemeinschaft und den Landesarbeitsgemeinschaften. Damit
sind Veränderungen begonnen worden, die es erlauben, die Kolleginnen
vor Ort und die Landesarbeitsgemeinschaften in die Entscheidungen des
Sprecherinnengremiums einzubinden, auch zwischen den Bundeskonferenzen
Absprachen zu treffen und Austausch zu organisieren und die
Arbeitsergebnisse einzelner Landesarbeitsgemeinschaften für die
bundespolitische Präsenz der Bundesarbeitsgemeinschaft zu nutzen.
Mit der Bildung von
Expertinnenarbeitsgruppen zu bundespoltisch wichtigen Themen wurde
zudem eine ausgesprochen produktive Form der Arbeitsteilung gefunden,
die inhaltlich-thematische Konzentration und Einbeziehung von
Fachwissen aus dem gesamten Bundesgebiet ermöglicht.
Arbeitsschwerpunkte der Bundessprecherinnen
Unter
dem Stichwort "Existenzsicherung von Frauen" wurde u.a. zur
Rentenreform und zur Existenzgründung von Frauen gearbeitet. Das Thema
Rente wurde schon von dem in Rostock gewählten Sprecherinnenteam
aufgegriffen. Im Herbst 1998 riefen sie unter dem Titel "Frauen fordern
ihre Rechte ein" zu einer bundesweiten Unterschriftenaktion auf, die
von den niedersächsischen Frauenbeauftragten initiiert worden war.
Am 17.12.1998 wurden dem
Arbeitsminister Walter Riester persönlich von den BAG-Sprecherinnen
Ingeborg Heinze und Silke Tödter über 10.000 Unterschriften übergeben.
Forderungen der Rentenaktion waren eigenständige Alterssicherung von
Frauen, Rücknahme der Rentenreform 92 und 99, Anrechnung von 3 Jahren
Kindererziehung bei gleichzeitiger Berufstätigkeit auch für Geburten
vor 1992 und Sozialversicherungspflicht für alle Beschäftigten.
Das Thema
"Existenzgründung von Frauen" und die Forderung nach bundesweitem
Risikokapital spielten in mehreren Gesprächen mit der Bundesanstalt für
Arbeit und mit der Ministerin für Wirtschaft und Technologie, Frau
Hammers-Strizek, eine Rolle. Ergebnis ist das Bundesprojekt "Neues
Startgeld". Hier können ExistenzgründerInnen seit 1999 ohne
Eigenkapital bis 100.000 DM Kredit aufnehmen, den sie erst in 10 Jahren
zurückzahlen müssen.
Das zweite große Thema,
dem wir uns widmeten, zieht sich wie ein roter Faden durch alle
bisherigen Bundeskonferenzen: "Gewalt gegen Frauen". Eine in diesem
Zusammenhang von uns immer wieder aufgestellte Forderung scheint im
neuen Gewaltschutzgesetz endlich Umsetzung zu finden: "Gewalttätige
Ehemänner raus aus der Ehewohnung!". Die BAG-Expertinnenarbeitsgruppe
hat eine fachkompetente Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf
erarbeitet und in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingebracht.
Mit dem Thema
"Arbeitszeitflexilibierung" auf dem frauenpolitischen Prüfstand wurde
ein drittes Thema behandelt. Dazu nahm mit Silke Tödter eine der
Bundessprecherinnen seit 1998 den Sitz im Beirat des ÖTV-Projektes
"Neue Zeitpraxis" wahr.
Neben dieser
inhaltlich-thematischen Arbeit nahmen die Sprecherinnen zu
unterschiedlichsten bundesfrauenpolitischen Themen Stellung, so zum
Familienlastenausgleich, Frauenfördergesetz für die Privatwirtschaft,
Erziehungsgeldgesetz, Rechtsanspruch auf Teilzeit in der
Privatwirtschaft, Erhalt der TOP 2001, Schwangerschaftskonfliktberatung
ohne Beratungsschein und paritätische Besetzung der
Zuwanderungskommission.
Eine Fachtagung zum
Berufsbild der kommunalen Frauenbeauftragte und zu verschiedenen
landesgesetzlichen Regelungen ihrer Tätigkeit ist für das Jahr 2001 in
Kooperation mit der Bundeszentrale für politische Bildung geplant.
Organisationsentwicklung
Als
wir im April 1999 unsere Tätigkeit als Bundessprecherinnen aufnahmen,
standen wir vor einer in mehrfacher Hinsicht nicht einfachen Situation:
Die Schließung der
Vernetzungsstelle im Januar 1997 hatte für die
Bundesarbeitsgemeinschaft ausgesprochen negative Folgen, die noch immer
nachwirkten. So musste der gesamte Informationsfluss zwischen den
Kolleginnen, den Landesarbeitsgemeinschaften und den
Bundessprecherinnen neu organisiert werden. Die Unterstützung der
Sprecherinnentätigkeit durch die Vernetzungsstelle fiel weg. Kontakte
zu bundesweiten Organisationen, Parteien, Verbänden und Gruppen mussten
neu organisiert werden. Die Kontinuität, die durch die ständige
Ansprechbarkeit der Vernetzungsstelle garantiert war, musste auf andere
Weise sichergestellt werden. Dieser Reorganisationsprozess hatte zwar
begonnen, war aber noch lange nicht abgeschlossen.
Für die neue
Sprecherinnengruppe ergab sich damit folgendes Bild: Das Verhältnis
zwischen einzelnen LAGen schien punktuell deutlich gestört. Dem
Sprecherinnengremium wurde zumindest von zwei LAGen klares Misstrauen
entgegengebracht. Der Informationsfluss zwischen BAG und LAGen
funktionierte nicht reibungslos. Die durch die Schließung der
Vernetzungsstelle entstandene Lücke war noch nicht wieder geschlossen
worden. Die nicht statt gefundene Bundeskonferenz hatte Unzufriedenheit
bei vielen Kolleginnen ausgelöst. Eine bundesweite frauenpolitische
Diskussion unter den Kolleginnen fehlte. Seitens der LAGen und der
Kolleginnen existierte keine thematisch-inhaltliche Orientierung für
die Tätigkeit der neuen Sprecherinnengruppe. Eine frauenpolitische
Standortbestimmung, die nach dem Regierungswechsel in Bonn, den damit
verbundenen Erwartungen und den zu erwartenden Auswirkungen auf die
Arbeit der BAG notwendig gewesen wäre, hatte nicht stattgefunden.
Hinzu kam eine Atmosphäre,
in der trotz permanenter verbaler Zustimmung zur Notwendigkeit von
Frauenförderung den kommunalen Frauenbeauftragten der Wind kräftig ins
Gesicht blies und manches Vorhaben, das im Wahlkampf als
frauenpolitischer Tiger los gesprungen war, auf dem Weg der Umsetzung
als Bettvorleger zu landen drohte. Gender Mainstreaming war als neues
Modewort zwar in aller Munde, die Zahl der Frauenbüros und
Gleichstellungsstellen hatte in den letzten Jahren weiter rasant
zugenommen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die
institutionelle Gleichstellungsarbeit waren zumindest auf dem Papier
stetig verbessert worden, dennoch mussten sich die Kolleginnen in
vielen Kommunen mit massiven Haushaltsstreichungen,
Stelleneinsparungen, Heruntergruppierungen und immer stärkeren
Reglementierungen ihres Handelns auseinandersetzen. Erscheinungen, die
auch vor den Bundessprecherinnen nicht halt machten.
Selbst langjährige
Kolleginnen mit personell und finanziell gut ausgestatteten Büros
mussten plötzlich Diskussionen um Reisekosten und die Sinnhaftigkeit
ihrer Tätigkeit für die BAG führen. Frauenpoltik scheint sich also
zunehmend in einem Spannungsfeld zwischen offener verbaler Zustimmung
und massiver praktischer Verhinderung mit unterschiedlichsten
Strategien zu bewegen. Begleitet und ergänzt wird das Ganze noch durch
öffentliches Infragestellen der Notwendigkeit und Effektivität
institutioneller Frauenpolitik durch gewerkschaftliche Frauengruppen.
Gleichzeitig erforderten
die verschiedenen Vorhaben der Bundesregierung mit frauenpolitischer
Relevanz, wie die Rentenreform, der nationalen Aktionsplan gegen
häusliche Gewalt, das angekündigte Gewaltschutzgesetz, das
Aktionsprogramm "Frau und Beruf" offensive Pressearbeit, differenzierte
Stellungnahmen und intensive fachliche Mitarbeit in verschiedenen
Gremien und Arbeitsgruppen.
Aufgaben der Bundessprecherinnen
In
den zum Teil heftigen Debatten ging es immer wieder auch um die Frage,
welche Aufgaben wir als Bundessprecherinen zu erfüllen haben, welche
Erwartungen wir selbst an unsere Tätigkeit und unsere eigene Leistung
stellen, welche Rollen wir auf Grund unserer Fähigkeiten ausfüllen
können und ausfüllen wollen, welche Erwartungen von außen an uns
gestellt werden und welche Aufgaben angesichts der Bedingungen und
Strukturen unter denen BAG-Sprecherinnen ihr Amt ausüben müssen,
überhaupt erfüllt werden können.
Auf der einen Seite sind
die Ansprüche enorm hoch und absolut professionell, auf der anderen
Seite fehlen die dafür notwendigen Strukturen. Dies hat nicht nur
permanenten Zeitdruck zur Folge, sondern bedeutet stetige Überforderung
bei gleichzeitiger Unzufriedenheit mit der eigenen Leistung und Kritik
von den Kolleginnen.
Deshalb rückten wir
zunächst jene Aufgaben in den Vordergrund, die zu Veränderungen der
Arbeitsstrukturen führen würden. Neben der Organisation der
Bundeskonferenz waren dies vor allem die Einrichtung der
Bundesgeschäftsstelle, die Wiederbelebung des 1996 gegründeten Vereins
zur Förderung der Vernetzungsstelle und eine stärkere Einbeziehung der
Landesarbeitsgemeinschaften und ihrer Sprecherinnen in die Arbeit der
BAG.
Angesichts der bereits
beschriebenen frauenpolitischen Atmosphäre war es aus unserer Sicht in
besonderem Maße wichtig, das politische Profil und die Außenwirkung der
BAG zu stärken.
Gespräche mit den
frauenpolitischen Sprecherinnen der Bundestagsfraktionen von SPD, FDP,
CDU und PDS haben inzwischen stattgefunden. Sie sind durchweg sehr
produktiv verlaufen und haben zur Verabredung fester Kontakte,
gegenseitiger Information und Einbeziehung geführt. Das Gespräch mit
Bündnis 90/ Die Grünen steht noch aus.
Als besonders produktiv
für die Weiterarbeit erwies sich der Beschluss,
BAG-Expertinnenarbeitsgruppen zu folgenden Themen zu bilden Gewalt
gegen Frauen, Arbeitsmarkt-politik, Sozialpolitik, Gesundheitspolitik
und Frauen im Strafvollzug. Die Verantwortung für die Arbeitsgruppen wurde in die
Hände einzelner LAG-Sprecherinnen gelegt. Je eine Bundessprecherin
wurde als Ansprechpartnerin für eine BAG-Expertinnenarbeitsgruppe
benannt. Die Landesarbeitsgemeinschaften waren aufgefordert aus ihren
Reihen Fachfrauen zu benennen.
Auftrag
der BAG-Arbeitsgruppen war die Formulierung frauenpolitischer
Grundsatzpapiere, die mehrere Ziele verfolgten. Von den
Bundessprecherinnen sollten sie zur Verstärkung ihrer Öffentlichkeits-
und Pressearbeit genutzt werden können und als Grundlage für die
Formulierung von Stellungnahmen dienen, vor allem aber sollten sie im
Hinblick auf die Bundeskonferenz zur Formulierung von Leitanträgen
führen. Zusätzlich sollten sie den Kolleginnen in den Kommunen eine
Orientierung für die tägliche Arbeit bieten.
Auf dem zweiten Treffen
der LAG- und BAG-Sprecherinnen im Mai diesen Jahres in Berlin wurde
über den Stand der Arbeitsgruppen informiert und erneut über zukünftige
Formen der Zusammenarbeit beraten. Ob und in welcher Form die
Arbeitsgruppen fortgeführt werden sollten, blieb offen. Dass sie
äußerst produktiv sein konnten, verdeutlichten die Berichte der
Landesarbeitsgemeinschaften über ihre Erfahrungen mit solchen Arbeits-
und Beteiligungsformen. Ihre enorm entlastende Wirkung für die Arbeit
der Bundessprecherinnen zeigte sich insbesondere in den durch die
Arbeitsgruppen erarbeiteten Stellungnahmen zum Referentenentwurf eines
neuen Gewaltschutzgesetzes, zum Bundeserziehungsgeldgesetz, zur
Rentenreform und zum § 19 des Ausländergesetzes.
Die Bundessprecherinnen
können unmöglich gleichzeitig Repräsentantinnen der BAG, Strateginnen
und Expertinnen mit detailliertem Fachwissen auf den
unterschiedlichsten Gebieten sein und als solche in den verschiedensten
Arbeitsgremien wirken. Dafür bedarf es möglicherweise anderer
Vertretungsstrukturen. Gleichzeitig brauchen sie, wenn sie eine
wirkungsvolle und strategisch durchdachte Öffentlichkeitsarbeit leisten
sollen, differenzierte fachliche Zuarbeit.
Das jetzige
Sprecherinnenteam hat in den zurückliegenden 18 Monaten den Weg in neue
Strukturen eingeschlagen. Wir haben die Bundesgeschäftsstelle
eingerichtet, neue Beteiligungsformen der LAGs erprobt und
Expertinnen-Arbeitsgruppen gebildet. Diesen Weg gilt es weiter zu
beschreiten.
Ein Antrag der
Bundesarbeitsgemeinschaft zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit den
LAGs zur Weiterentwicklung unserer Arbeitsstrukturen liegt vor. Die
LAGs haben diesen Antrag auf dem letzten gemeinsamen Arbeitstreffen
BAG/LAG in Berlin-Spandau unterstützt. Die neu ausgetesteten
Beteiligungsformen und Arbeitsstrukturen haben uns gezeigt, dass es
wichtig ist, sich als Bundessprecherinnengremium zu positionieren, das
Selbstverständnis von Fachfrau – Strategin – Lobbyistin im
Spannungsfeld von Anspruch und Leistbarkeit zu diskutieren. Dabei ist
es notwendig, das Fachwissen von Kolleginnen einzubinden und
Vertretungsstrukturen zur Teilnahme an Hearings- und Gesetzesanhörungen
zu entwickeln.
Der Erhalt der
Bundesgeschäftsstelle ist unser vordringliches Ziel. Zähe Verhandlungen
mit dem Bundesministerium bzw. Bundesfrauenministerin Dr. Bergmann sind
zu führen, die ja eine Option zur Weiterfinanzierung offen gehalten und
bei der Eröffnung der Bundesgeschäftsstelle die Wichtigkeit der BAG
herausgestellt hat.
Aus den Erfahrungen einer
dreijährigen Sprecherinnentätigkeit wird nach mehreren Rücktritten von
Kolleginnen, längerem Ausfall durch Krankheit und Fehlen wegen nicht
genehmigter Dienstreisen auch die Frage zu stellen sein, ob es für das
Amt der Bundessprecherinnen eines Anforderungsprofils bedarf. Das wird
Kritierien persönlicher Eignung ebenso beinhalten müssen, wie Aspekte
der personellen und finanziellen Büroausstattung. In jedem Fall aber
muss klar sein, dass ein solches Amt einen enormen Zeit- und
Kraftaufwand bedeutet und regelmäßige Anwesentheit bei den
Sprecherinnensitzungen eine Mindestanforderung ist, um an
Diskussionsprozessen teilzuhaben und die Arbeit auf mehrere Schultern
verteilen zu können. Aufgaben, die das neue Sprecherinnengremium zu
lösen hat. Ein gutes Zusammenspiel von LAGen und BAG ist dabei
besonders wichtig, denn die BAG vertritt die Interessen der einzelnen
Kolleginnen und der Landesarbeitsgemeinschaften auf Bundesebene.
Wie die Ministerin für
Frauen, Arbeit und Soziales am 10.10.2000 auf der Internationalen
Frauenkonferenz "Frauen verändern die Macht" auf der Expo Hannover
deutlich sagte: wir Frauen haben auch in der Vergangenheit nichts
geschenkt bekommen, weder das Wahlrecht noch den Anspruch auf
Gleichberechtigung in der Verfassung. Alles mußten wir uns erkämpfen
und das wird so bleiben.
Also liebe Kolleginnen,
vieles haben wir erreicht. Lasst uns daran anknüpfen und für das neue
Jahrtausend "starke, frauenpolitische Töne" anschlagen und mit Power
und Biss, und manchmal auch charmant, unsere Rechte weiter erkämpfen.
Anstiftung zur Geschlechtergerechtigkeit Visionen werden zu Strategien
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Die
14. Bundeskonferenz hat sich eingehend mit ihren frauenpolitischen
Standpunkten und der Entwicklung von Visionen zum Thema
Geschlechtergerechtigkeit befasst. Der Diskussionsprozess wurde
angestoßen und die Ergebnisse in einem Thesenpapier zusammengefasst.
Die Bundeskonferenz will diesen Katalog als Grundlage für weitere
Überlegungen zur Fortentwicklung der Bundesarbeitsgemeinschaft
kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) nutzen.
- Die
Geschlechterfrage ist eine zentrale Gesellschaftsfrage. Ihre
Beantwortung löst andere soziale, ökonomische und kulturelle Fragen.
Die Verantwortung dafür liegt bei allen Frauen und Männern
gleichermaßen.
- Wir, die
Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG), fordern die Bundesregierung auf,
Bedingungen zu schaffen, die es allen Frauen und Männern möglich
machen, gleichberechtigt an Erwerbsarbeit, Familienarbeit, Einkommen,
politischer und wirtschaftlicher Macht teilzuhaben.
- Wir
brauchen nachhaltiges und vorsorgendes Wirtschaften und eine neue
Bewertung von Arbeit. Eine neue Arbeitskultur schafft auch eine neue
Lebenskultur für Frauen und Männer.
- Eine
wesentliche Aufgabe der kommunalen Frauen- und
Gleichstellungsbeauftragten ist die Stärkung der
Bundesarbeitsgemeinschaft als politische Kraft. Wir fordern die
Bundesregierung auf, die Bundesarbeitsgemeinschaft an allen
frauenpolitischen Vorhaben und Maßnahmen zu beteiligen.
- Anknüpfend an die Geschichte der Frauenbewegung werden feministische Utopien weiter entwickelt.
- Die
kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind eine
eigenständige politische Kraft. Die Bedeutung ihres Auftrages ergibt
sich aus Artikel 3 des Grundgesetzes. Dem muß durch bundeseinheitliche
umfassende Rechte und Kompetenzen in den Landesgesetzen entsprochen
werden. Hier werden auch personelle und finanzielle Standards zur
Ausstattung der Frauenbüros/Gleichstellungsstellen festgelegt.
- Die
Bundesarbeitsgemeinschaft fordert die Bundesregierung auf, ein
entsprechendes Rahmengesetz mit einheitlichen Regelungen zu entwickeln.
Dazu ist eine vergleichende Untersuchung der
Landesgleichstellungsgesetze und anderer Regelungen, die die kommunalen
Frauenbüros und Gleichstellungsstellen tangieren, erforderlich.
- Gender Mainstreaming ist ein
Instrument neben anderen unverzichtbaren Instrumenten der
Gleichstellungspolitik. Gender Mainstreaming setzt die Forderung um,
Frauen- und Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe zu
betrachten. Frauen- und Gleichstellungspolitik wird als umfassende und
umgreifende politische Gemeinschaftsaufgabe explizit benannt.
- Der
Bund ist verpflichtet, im Rahmen der EU-Vorgaben für Gender
Mainstreaming die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu
schaffen. Diese gelingt nur dann, wenn zusätzliche finanzielle und
personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
- Standards
und Kriterien für Gender Mainstreaming und für ein
Gleichstellungscontrolling müssen auf der Steuerungsebene entwickelt
werden. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind als
Expertinnen und Beraterinnen bei der Konzepterstellung und Umsetzung zu
beteiligen.
Freiburg im Breisgau, den 18. Oktober 2000
Resolution zu Gender Mainstreaming
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Präambel:
Gender
Mainstreaming setzt die Forderung um, Frauen- und
Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe zu betrachten. Frauen-
und Gleichstellungspolitik wird als umfassende und übergreifende
politische Gemeinschaftsaufgabe explizit benannt.
- Gender Mainstreaming ist ein Instrument neben anderen unverzichtbaren Instrumenten der Gleichstellungspolitik.
- Die Umsetzung erfordert
- Einen Top-down-Ansatz, der von der Verwaltungsspitze und Politik vorgegeben und forciert wird
- die Integration des Gender Mainstreaming Prinzips in Verwaltungs-(reform)prozesse
- eine Gender-Prüfung bei politischen Entscheidungen
- eine gemeinschaftliche Verantwortung in allen Verwaltungs- und Politik-Bereichen
- Gender
Mainstreaming gelingt nur dann, wenn zusätzliche finanzielle und
personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
- Auf
der Steuerungsebene werden Standards und Kriterien für Gender
Mainstreaming sowie ein Gleichstellungscontrolling entwickelt. Die
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen.
- Die
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind als Expertinnen und
Beraterinnen bei Konzepterstellung und Umsetzung einzubeziehen.
- Gender
Mainstreaming erfordert den Aufbau einer klaren Struktur und klare
Verantwortlichkeiten, um Umsetzung und Koordinierung zu sichern.
- Kommunale
Spitzenverbände werden aufgefordet, Empfehlungen für die
Implementierung von Gender Mainstreaming an ihre Mitglieder
auszusprechen.
- Die Vergabe von öffentlichen Mitteln wird an Gender Mainstreaming gekoppelt.
- Alle personenbezogenen Daten werden nach Geschlecht differenziert erhoben und ausgewertet.
- Der
Bund wird aufgefordert, über den Gender Mainstreaming Ansatz zu
informieren. Die Bundesregierung startet ab 01.01.2001 eine
Öffentlichkeitskampagne zum Gender Mainstreaming.
- Zur
Sensibilisierung von Führungskräften und anderen Verantwortlichen wird
ein Konzept für Gender-Trainings entwickelt und TrainerInnen werden
ausgebildet.
- Der Bund ist verpflichtet, im
Rahmen der EU-Vorgaben für Gender Mainstreaming die gesetzlichen
Rahmenbedingungen für die Umsetzung zu schaffen. Die Umsetzung von
Gender Mainstreaming im Rahmen von EU-Strukturpolitik erfordert
- Beteiligung der Bundesarbeitsgemeinschaft im Bundesbeirat Ziel 3
- Beteiligung der Bundesarbeitsgemeinschaft im Begleitauschuß "Equal"
- Beteiligung der Landesarbeitsgemeinschaften in den Landesbeiräten Ziel 1 und 2
- Beteiligung der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den regionalen Beiräten.
- Das
Bundesfrauenministerium wird gebeten, eine Fachtagung für kommunale
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zum Thema Gender Mainstreaming
im EU Förderprogramm durchzuführen. Dort werden Checklisten und
Handreichungen gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft erarbeitet.
Freiburg im Breisgau, den 18. Oktober 2000
Programm
| |
| Sonntag, 15. Oktober 2000 |
| 19.30 |
Empfang
für die kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten durch die
Stadt Freiburg im Historischen Kaufhaus, Münsterplatz |
| |
|
| Montag, 16. Oktober 2000 |
| 9.30 |
Eröffnung der Bundeskonferenz Begrüßung: Ursula Knöpfle, Frauenbeauftragte der Stadt Freiburg |
| |
Grußwort: Dr. Rolf Böhme, Oberbürgermeister der Stadt Freiburg |
| 10.00 |
"Machtspielereien... Gedanken zur Frauenförderung" Prof. Dr. Elisabeth Cheauré, Freiburg |
| 10.30 |
"Starke Töne für die Frauenpolitik im neuen Jahrtausend" Rede der Bundessprecherinnen |
| 14.30 |
Antragsverfahren (nicht öffentlich) - offenes Ende - |
| |
|
| Dienstag, 17. Oktober 2000 |
| 9.00 |
FORUM I Gender Mainstreaming Impulsreferat: Dr. Barbara Stiegler, Frankfurt a.M. |
| 9.00 |
FORUM II Kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte als eigenständige politische Kraft Impulsreferat: Ulrike Vieten, Hamburg |
| 9.00 |
FORUM III Visionen, Strategien und neue Wege für die Frauenpolitik im neuen Jahrtausend Impulsreferat: Dr. Mechtild Jansen, Köln |
| 14.30 |
Reflexion "2+2=5" Kabarett mit Hilde Wackerhagen, Frankfurt a.M. |
| |
|
| Mittwoch, 18. Oktober 2000 |
| 9.00 |
Wahl der neuen Bundessprecherinnen und des nächsten Tagungsortes |
| 11.00 |
Diskussion und Verabschiedung der Thesen für ein frauenpolitisches Leitbild (aus den Foren I,II,II) |
| 13.00 |
"Haste Töne" Saxophon-Quartett, Freiburg |
| 13.30 |
Präsentation
und Übergabe Frauenpolitischen Leitbilds für das neue
Jahrtausend an Frau Dr. Marion Thielenhaus, BMFSFJ |
| 14.30 |
Ende der Bundeskonferenz |
|