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BAG - Organisation
und Struktur
In der
Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros (BAG) haben sich
die weiblichen, hauptamtlichen, kommunalen Frauen- und
Gleichstellungsbeauftragten zusammengeschlossen, um die Interessen von
Frauen auf Bundesebene zu vertreten, ein bundesweites Forum für
frauenpolitische Diskussionen zu schaffen, den Erfahrungsaustausch und
den Informationsfluss zwischen den Kolleginnen zu sichern und Fragen
des eigenen Berufsstandes zu klären.
Bundessprecherinnen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft
wird durch die Bundessprecherinnen
öffentlich vertreten.
Die Bundessprecherinnen werden
auf den Bundeskonferenzen für jeweils drei Jahre in einer
Persönlichkeitswahl und nach dem Rotationsprinzip gewählt.
Sie vertreten die kommunalen
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten auf Bundesebene, nehmen zu
aktuellen Fragen und Ereignissen aus frauenpolitischer Sicht Stellung,
halten Kontakt zu bundesweiten Verbänden, Institutionen und
Parteien und bringen frauenpolitische Aspekte in deren Arbeit ein.
Bundeskonferenzen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft
(BAG) wählt und beschließt auf den Bundeskonferenzen.
Die Bundeskonferenz ist das
frauenpolitische Diskussionsforum aller Frauen- und
Gleichstellungsbeauftragten. Sie findet im Abstand von 18 Monaten
statt, fasst Beschlüsse auf der Grundlage von Anträgen und
wählt die Sprecherinnen.
Anträge können
stellen: Jede Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, die
Landesarbeitsgemeinschaften und die Bundessprecherinnen.
Bundesgeschäftsstelle
Die Bundesgeschäftsstelle
unterstützt die Arbeit der Bundessprecherinnen und organisiert
Bundeskonferenzen und Fachtagungen.
Sie wurde vom Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
seit April 2000 für drei Jahre finanziert. Seit dem 01.04.2003
finanziert sich die Geschäftsstelle auf der Basis von
Serviceleistungen, Beiträgen der Kommunen sowie Projektmitteln. 
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