Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler und regionaler Ebene
Bereits am 12.5.06 hat der Hauptausschuss des Rates der Regionen und Gemeinden Europas (RGRE) die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ angenommen.
Entwickelt wurde sie im Rahmen eines EU-Projektes des europäischen RGRE unter Mitarbeit von Frauen und Männern aus 13 EU-Ländern. Aus Deutschland war u. a. Gabriele Wenner, Leiterin des Frauenreferates der Stadt Frankfurt am Main beteiligt.
Ziel ist, dass Europaweit möglichst viele Kommunen die Charta unterzeichnen und damit ein Zeichen für ihr Engagement in der Frauen- und Gleichstellungspolitik setzen. Auch in Deutschland können wir die Charta als politisches Instrument für das Ziel Gleichberechtigung nutzen.
Die Unterzeichnung beinhaltet die öffentliche Anerkennung folgender Prinzipien:
- Gleichstellung als Grundrecht
- Bekämpfung von Diskriminierungen und Benachteiligungen
- Ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen
- Beseitigung von Geschlechterstereotypen
- Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten von Kommunalparlamenten
- Aufstellung von Gleichstellungsaktionsplänen und Programmen
Die Unterzeichung zieht die Aufstellung eines Gleichstellungsaktionsplans mit Zielen, Prioritäten und einem Zeitplan nach sich. Die Kommune soll den Plan zwei Jahre nach der Unterzeichnung fertig gestellt haben. Zur Erarbeitung des Aktionsplans, sollen möglichst viele ExpertInnen eingebunden werden. Der Plan ist ein Instrument zur systematischen Herangehensweise an die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte spielen in diesem Prozess eine zentrale Rolle, da sie gute Einblicke in die Problemlagen und Zugang zu ExpertInnen haben.
Die Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas hat sich mit dem Text der Charta befasst und dabei den Beschluss gefasst, die Charta zwar nicht offiziell den Mitgliedern zur Zeichnung zu empfehlen, sie aber dennoch rund zu senden und es denn Mitgliedern anheim zu stellen, ob sie die Charta unterzeichnen bzw. in welcher Weise sie den Anliegen der Charta nachkommen wollen.
D.h. in Deutschland müssen engagierte PolitikerInnen und Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte entscheiden, ob sie die Charta auf kommunaler Ebene aufgreifen und für die Diskussion über den Stand der Gleichstellung vor Ort nutzen möchten.
Die Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen und die Deutsche Sektion des RGRE sammeln die Informationen darüber, welche Kommunen bereits unterzeichnet haben.
Potenziale für mehr Gender Kompetenz in der Kommune:
„Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“
(Arbeitshilfen)
- Antworten auf häufig gestellte Fragen in Verbindung mit der EU-Charta: hier
- Handreichung mit Vorschläge zur Erstellung von Gleichstellungs-Aktionsplänen zur Umsetzung der Charta in der eigenen Kommune: hier
- das Formular für die Unterzeichnung der Kommunen: hier
- ein Beispiel für eine Beschlussvorlage einer Kommune: hier
- ein Beispiel für die Information an die Geschäftsstelle der Deutschen Sektion des RGRE: hier
Die Charta und die Liste der Kommunen ist zu finden unter
www.rgre.de, weitere Informationen über das Projekt unter
www.ccre.org.